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Fundsachen-Fundbüro
Für alle Fundangelegenheiten, die sich innerhalb des Gemeindegebietes des Marktes Küps ereignen, ist das Fundbüro beim Einwohnermeldeamt im Rathaus Küps zuständig. Hier werden Fundsachen und Fundanzeigen entgegengenommen, rechtmäßige Eigentümer ermittelt und Fundsachen an Empfangsberechtigte zurückgegeben. Bei Bedarf wird Finderlohn eingezogen und ausgezahlt.
Abgabe von Fundsachen
Alle Fundsachen können im Rathaus, Am Rathaus 1 - 96328 Küps am Schalter des Einwohnermeldeamts im Erdgeschoss abgegeben werden. Tiere sollten beim Fundamt angezeigt und in das Tierheim nach Kronach verbracht werden.
Behandlung von Fundsachen
Die Fundsachen werden registriert und sechs Monate sorgfältig aufbewahrt. Die abgelieferten und noch nicht an die berechtigten Eigentümer herausgegebenen Fundgegenstände werden ständig im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) des Marktes Küps und auf der Website öffentlich bekannt gemacht, Die Empfangsberechtigten werden damit aufgefordert, Ihre Rechte geltend zu machen.
Finderlohn
Der gesetzliche Finderlohn richtet sich nach § 971 BGB. Bei Sachen und Gegenständen beträgt der Finderlohn 5% der ersten 500 Euro und 3% vom 500 Euro übersteigenden Wert. Bei Tieren beträgt der Finderlohn 3% des Wertes.
Verlustanzeige
Die Verlustanzeige kann schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail (e.froeba@kueps.de) an das Fundbüro gerichtet werden. Für die Entgegennahme von Verlustmitteilungen verlorener Pass- und Ausweisdokumente, Führerscheine, oder Kfz-Papiere sind die jeweiligen Ausstellungsbehörden zuständig.
Aushändigung der Fundsachen
Die Aushändigung erfolgt ausschließlich durch persönliche Vorsprache des Empfangsberechtigten beim Fundbüro. Sie benötigen Ihren Personalausweis, oder Reisepass, ggf. einen Nachweis, dass Sie der Eigentümer der Fundsache sind, oder eine Vollmacht, wenn die Abholung durch Dritte erfolgt
Gebühren
Gebühren werden beim Markt Küps nicht erhoben.
Fundabgabenverzeichnis
Aktuell wurden folgende Gegenstände beim Fundamt des Marktes Küps hinterlegt und bis zum heutigen Tage nicht abgeholt. Die rechtmäßigen Eigentümer werden gebeten, Ihr Recht anzumelden und die Fundsachen abzuholen.
Hier geht's zum interaktiven Fundbüro des Marktes Küps...klick
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