|
Die Hauptorgane der Gemeinde
Bürgermeister und Marktgemeinderat
Der Marktgemeinderat als Vertreter der Gemeindebürger wird für sechs Jahre gewählt. Sechs Jahre dauert ebenfalls die Amtszeit des von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Bürgermeisters.
Er ist Vorsitzender und stimmberechtigtes Mitglied des Marktgemeinderates, sowie „Chef“ der Gemeindeverwaltung.
Der Gemeinderat ist laut Gemeindeordnung das "Hauptorgan der Gemeinde". Er ist die politische Vertretung der Bürgerschaft, welche die Grundsätze der Gemeinde festlegt und über alle Angelegenheiten der Gemeinde entscheidet, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist. Die Gemeinderäte werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Im Küpser Gemeinderat sitzen 20 Gemeinderäte und 1 Ortssprecher. Die Stärke des Gemeinderates richtet sich nach den Einwohnerzahl und ist in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern gesetzlich niedergeschrieben (Art.31). Die Ortssprecher fungieren als beratende Mitglieder und haben kein Stimmrecht. Der Gemeinderat tagt in der Regel einmal im Monat (regelm. Dienstag 18.30 Uhr) im Großen Sitzungssaal des Küpser Rathauses. Der Marktgemeinderatssitzung geht die öffentliche Bürgerfragestunde voraus. Die Sitzugn selbst ist in einen öffentlichen Teil - für die Bevölkerung zugänglich - und einen nichtöffentlichen Teil - Ausschluß der Öffentlichkeit - gegliedert.
Die Bürgermeister
Erster Bürgermeister:
Herbert Schneider
|
Westring 19
|
Oberlangenstadt
|
Zweiter Bürgermeister:
Bernd Rebhan
|
Nelkenweg 16
|
Tüschnitz
|
Dritte Bürgermeisterin:
Helga Mück
|
Zur Hall 11
|
Tüschnitz
|
Der Marktgemeinderat Küps seit 2008 - Sitzverteilung
Die SPD / SDU Fraktion
7 Stimmberechtigte
für nähere Informationen zu den SPD / SDU Marktgemeinderäten
Die CSU / CSB Fraktion
8 Stimmberechtigte
für nähere Informationen zu den CSU/CSB Marktgemeinderäten
Die Fraktion der Freien Wähler
5 Stimmberechtigte
für nähere Informationen zu den FW - Marktgemeinderäten
Die Ortssprecher
Gemeindeteile, die nicht im Marktgemeinderat vertreten sind, haben die Möglichkeit einen Ortssprecher zu bestimmen, der beratende Tätigkeiten im Marktgemeinderat war nimmt. Ein Stimmrecht hat ein Ortssprecher nicht.
für nähere Informationen zu den Ortssprechern
Sie benötigen noch weitere Informationen zu Beschlüssen des Küpser MGR, oder die nächsten Sitzungstermine des Gremiums?
|