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Ortsrecht - Das Satzungs- und Verordnungsarchiv des Marktes Küps
"Ortsrecht ist Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung"
Körperschaften, u.a. Gemeinden und Landkreise geben sich zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten eine Satzung. Rechtsgrund ist das Selbstverwaltungsrecht dieser Körperschaften, die sogenannte Satzungsautonomie.
Für Gemeinden ist die Befugnis zur Satzungsgebung in den jeweiligen Gemeindeordnungen geregelt. Verfassungsrechtliche Grundlage ist Art. 28 II GG. Kommt der Satzung eine besondere Bindungswirkung gegenüber dem Bürger zu, ist in der Regel auch die Zustimmung der Kommunalaufsicht notwendig.
Schuldhafte Verstöße gegen Satzungen mit Außenwirkung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Satzungen bilden auf kommunaler Ebene das Ortsrecht und bedürfen eines Marktgemeinderatsbeschlusses.
Hier können Sie die wichtigsten Satzungen des Marktes Küps einsehen und sich auf Ihren Rechner downloaden. Wir haben ein Vorauswahl der wichtigsten Satzungen bereits für Sie getroffen. Sollten Sie Interesse an weiteren Dokumenten der Marktgemeinde Küps haben, so empfehlen wir Ihnen den direkten Kontakt mit dem zuständigen Bearbeiter, Herrn Herold, bei uns im Küpser Rathaus. Sie erreichen ihn unter der E-mail Adresse: h.herold@kueps.de.
Alle unsere Satzungen wurden im sog. pdf- Format hinterlegt, soll heißen um die Satzungen anzeigen zu können benötigen Sie den sogenannten Adobe-Reader, den wir Ihnen hier zum Dowload anbieten:
Folgende Satzungen und Verordnungen sind derzeit online (in alphabetischer Reihenfolge):
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