Bürgermeister

Den bayerischen Gemeinden wird durch die Verfassung ein hohes Maß an Verantwortung für die Entscheidungen innerhalb ihres Hoheitsgebietes übertragen.

Erster Ansprechpartner und Repräsentant der Gemeinde ist der Bürgermeister, der den Vorsitz im Marktgemeinderat führt und die Gemeindeverwaltung leitet. Das Aufgabenfeld der Gemeindeverwaltung ist sehr vielfältig. Beschlüsse von grundsätzlicher Bedeutung treffen die gewählten Marktgemeinderäte. Die Aufgabe des Bürgermeisters ist es, die Beschlüsse des Gemeinderates vorzubereiten, entsprechend umzusetzen und das Ratsgremium über alle wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten.