Baurecht; Erlass örtlicher Bauvorschriften

Mittels örtlicher Bauvorschriften kann die Gemeinde bzw. Stadt insbesondere die Gestaltung von Gebäuden (z. B. Dachform, Materialien usw.), Werbeanlagen und Grundstücken (z. B. Einfriedungen, Begrünung usw.) regeln.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Bauamt

Rathaus Küps

Am Rathaus 1
96328 Küps

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  • Montag 8:00 - 12:00
    Dienstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
    Mittwoch 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
    Freitag 8:00 - 12:00

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals