Straßenbetriebsdienst; Durchführung
Die Straßenwärter der Gemeinden, Landkreise, Autobahn- und Straßenmeistereien leisten einen ganz wesentlichen Beitrag für die Verkehrssicherheit und die Funktionsfähigkeit des Straßennetzes.
Insbesondere folgende Aufgabenfelder gehören zum Tätigkeitsbereich des Straßenbetriebsdienstes:
- Sofortmaßnehmen am Straßenkörper
- Grünpflege
- Wartung und Instandsetzung der Straßenausstattung
- Reinigung
- Winterdienst
- Beseitigung von Unfallschäden
- Allgemeine Wartungstätigkeiten
Mehr zum Thema "Leistungen des Straßenbetriebsdienstes" finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe "Weiterführende Links").
- § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
Straßenbaulast - Art. 9 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Straßenbaulast
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Rathaus Küps
Am Rathaus 1
96328 Küps
- +49 9264 68-0
- +49 9264 68-10
- rathaus@kueps.de
- www.kueps.de
Montag 8:00 - 12:00
Dienstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Mittwoch 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Freitag 8:00 - 12:00
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.