Bauakten; Beantragung der Einsichtnahme

Bauakten von laufenden bauaufsichtlichen Verfahren oder abgeschlossene (archivierte) Verfahrensakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Süßmann, Petra

Sachbearbeiterin

Bauwesen

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