Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Bauvorhaben von der Genehmigungspflicht freigestellt werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Bauamt

Rathaus Küps

Am Rathaus 1
96328 Küps

  • +49 9264 68-0
  • +49 9264 68-10
  • rathaus@kueps.de
  • www.kueps.de
  • Montag 8:00 - 12:00
    Dienstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
    Mittwoch 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
    Freitag 8:00 - 12:00

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals