Öffentliche Anschläge; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können Anschläge, insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen beschränken, wenn dies dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals dient.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Proksch, Helmut

Sachbearbeiter

Bürgerbüro - Sicherheit & Ordnung, Meldewesen

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Schleicher, Katharina

Sachbearbeiterin

Bürgerbüro - Sicherheit & Ordnung, Meldewesen

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals