Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung

Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Bauamt

Rathaus Küps

Am Rathaus 1
96328 Küps

  • +49 9264 68-0
  • +49 9264 68-10
  • rathaus@kueps.de
  • www.kueps.de
  • Montag 8:00 - 12:00
    Dienstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
    Mittwoch 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
    Freitag 8:00 - 12:00

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals