Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Es gibt jedoch bestimmte Gewerbe, die Sie nur mit einer Erlaubnis der Gewerbebehörde betreiben dürfen oder die einer bestimmten Überwachung unterliegen.
Leistungen
- Arzneimittelwesen; Anzeige des Einzelhandels außerhalb von Apotheken
- Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung
- Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch EU-Bürger
- Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
- Marktfestsetzung; Beantragung
- Marktfestsetzung; Beantragung durch EU-Bürger
- Marktfestsetzung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
- Rafting-Tour; Beantragung einer schifffahrtsrechtlichen Genehmigung und Anzeige
- Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Beantragung einer Erlaubnis zum Aufstellen
- Straußwirtschaft; Anzeige
- Wanderlager; Anzeige
- Wanderlager; Anzeige durch Nicht-EU-Bürger
- Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen
- Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis
- Glücksspiel; Durchführung der Aufsicht
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.