Befähigungs- und Sachkundenachweise

Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Für bestimmte Berufe müssen Sie allerdings Ihre Qualifikation oder Sachkunde nachweisen. Dies betrifft vor allem Freie Berufe wie Ärztinnen und Ärzte, Architektinnen und Architekten, Sachverständige und Ähnliche.

Leistungen

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals