Bauen
Nach einer Bedarfsplanung (z. B. Bedarf einer Turnhalle) und Durchführung eines Flächenmanagements (gegebenenfalls mit Begutachtung bestehender Bauten) kann ein Neubau in Frage kommen. Dabei ist auf die Finanzierung durch die Haushaltsplanung und gegebenenfalls den Erhalt von Fördermitteln zu achten.
Leistungen
- Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Baukostenbeteiligung
- Kommunaler Hochbau; Informationen zum Bauunterhalt
- Kommunaler Hochbau; Informationen zur Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen
- Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung
- Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung
- Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Ausnahme vom Bebauungsplan
- Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan
- Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.