Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Platzhalter

Jäckisch, Eva

Sachbearbeiterin

Bürgerbüro - Standesamt & Friedhofsverwaltung, Verkehrsbehörde

Platzhalter

Proksch, Helmut

Sachbearbeiter

Bürgerbüro - Sicherheit & Ordnung, Meldewesen

Alle Leistungen