Straßenverkehr; Beantragung einer Anordnung zur Baustellensicherung

Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Platzhalter

Jäckisch, Eva

Sachbearbeiterin

Bürgerbüro - Standesamt & Friedhofsverwaltung, Verkehrsbehörde

Platzhalter

Proksch, Helmut

Sachbearbeiter

Bürgerbüro - Sicherheit & Ordnung, Meldewesen

Alle Leistungen