Kommunale Gleichstellungsarbeit; Informationen
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte überwachen und unterstützen die Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes auf kommunaler Ebene.
Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wirken im Gegensatz zu den staatlichen Gleichstellungsbeauftragten nicht nur im internen Dienstbetrieb auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern hin, sondern sie sind für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft, also für die gesamte Bevölkerung tätig (Außenwirkung).
Weiterführende Informationen erhalten Sie von Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landratsamt.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Rathaus Küps
Am Rathaus 1
96328 Küps
- +49 9264 68-0
- +49 9264 68-10
- rathaus@kueps.de
- www.kueps.de
Montag 8:00 - 12:00
Dienstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Mittwoch 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Freitag 8:00 - 12:00