Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen

Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerorts nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (...), wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften hierzu verpflichtet sind.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Bauamt

Rathaus Küps

Am Rathaus 1
96328 Küps

  • +49 9264 68-0
  • +49 9264 68-10
  • rathaus@kueps.de
  • www.kueps.de
  • Montag 8:00 - 12:00
    Dienstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
    Mittwoch 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
    Freitag 8:00 - 12:00

Platzhalter

Süßmann, Petra

Sachbearbeiterin

Bauwesen

Alle Leistungen