Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

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Bauamt

Rathaus Küps

Am Rathaus 1
96328 Küps

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Ebertsch, Christian

Fachbereichsleiter

Wasser-/Abwasserversorgung & Gewässer

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