Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Proksch, Helmut

Sachbearbeiter

Bürgerbüro - Sicherheit & Ordnung, Meldewesen

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Schleicher, Katharina

Sachbearbeiterin

Bürgerbüro - Sicherheit & Ordnung, Meldewesen

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