Marktordnung; Erlass
Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.
Die Marktordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.
Nähere Informationen über die Marktordnung (z. B. Satzung über das Marktwesen) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Rathaus Küps
Am Rathaus 1
96328 Küps
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Montag 8:00 - 12:00
Dienstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Mittwoch 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Freitag 8:00 - 12:00

Michel, Torsten
Geschäftsleitender Beamter
Geschäftsleiter, Standesamtsleiter, Fachbereichleiter Hauptamt
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- 203

Schnapp, Martina
Sachbearbeiterin
Sekretariat & Vorzimmer, Marktwesen
- +49 9264 68-17
- +49 9264 68-10
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