Kommunale Selbstverwaltung; Informationen

Die Bayerische Verfassung und das Grundgesetz garantieren den Gemeinden das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten.

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Michel, Torsten

Geschäftsleitender Beamter

Geschäftsleiter, Standesamtsleiter, Fachbereichleiter Hauptamt

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