Personalausweis; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

Ist Ihr deutscher Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Jäckisch, Eva

Sachbearbeiterin

Bürgerbüro - Standesamt & Friedhofsverwaltung, Verkehrsbehörde

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Proksch, Helmut

Sachbearbeiter

Bürgerbüro - Sicherheit & Ordnung, Meldewesen

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Schleicher, Katharina

Sachbearbeiterin

Bürgerbüro - Sicherheit & Ordnung, Meldewesen

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Schmittlein, Corinna

Sachbearbeiterin

Bürgerbüro, Standesamt

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