Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung (2)
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Kosten
Die Gebühren für eine Baugenehmigung betragen je nach Art des Bauvorhabens und Art des Genehmigungsverfahrens zwischen 1 v. T. und 4 v. T. der Baukosten. (Reduzierte) Gebühren werden auch erhoben, wenn ein Bauantrag abgelehnt oder zurückgenommen wird.
Rechtsgrundlagen
- Art. 55 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Grundsatz der Genehmigungspflicht - Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Bauvorlageberechtigung - Art. 62 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Bautechnische Nachweise - Art. 64 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Bauantrag, Bauvorlagen - Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlV)
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Stand: 01.03.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
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