Neue Grundsteuer in Bayern!

    Hier finden Sie Infos zur Grundsteuerreform...

    Neuregelung der Grundsteuer

    Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
    Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
    Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
    Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

    Wie läuft das Verfahren ab?

    Hier finden Sie die Informationen vom Bayerischen Landesamt für Steuern:

    Informationen zur Grundsteuerreform, die notwendigen Formulare mit Ausfüllhilfen und Erklärvideos zum Ausfüllen der Formulare finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Steuern. Bei Fragen können Sie sich an die Hotline zur Bayerischen Grundsteuer (089 / 30 70 00 77) wenden.

    Die Angaben zum Grund und Boden können Sie in der Zeit vom 01.07.2022 bis zum 30.04.2023 über den Bayernatlas abrufen. (Die relevanten Daten sind erst ab 01.07.2022 abrufbar!)

     

     

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