Kommunales Förderprogramm

Das kommunale Förderprogramm besteht seit Dezember 2021 und soll private Hauseigentümer bei Investitionen unterstützen. Das Programm ist als eine der Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept KEK³ hervorgegangen. Der Fördertopf wird sowohl aus kommunalen Mitteln gefüllt, als auch aus Zuschüssen der Städtebauförderung.

Liegt Ihre Immobilie innerhalb eines der beiden festgesetzten Sanierungsgebiete, können Sie bei Sanierung vom kommunalen Förderprogramm profitieren. Es besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 20.000 €, zu bekommen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Insbesondere Sanierungsmaßnahmen, die den Außenbereich einer Immobilie betreffen, sind förderfähig – beispielsweise Fassadensanierungen, Maßnahmen an Dach, Fenstern, Türen und Vorflächen. Somit dient das kommunale Förderprogramm auch der Verschönerung des Ortsbildes.

Nicht förderfähig sind dagegen energetische Sanierungsmaßnahmen und der reine Bauunterhalt. Hier sind andere Fördermittelgeber bereits aktiv, eine Doppelförderung ist nicht möglich.

Wie wird die Förderung beantragt?

Das Gemeindeumbaumanagement hilft Ihnen bei Beantragung und Abwicklung des Förderprogramms und berät Sie jederzeit kostenlos. Wir erläutern genau den Ablauf des Förderprogramms und wann welche Schritte zu erledigen sind.

Die Satzung über das Kommunale Förderprogramm können Sie hier einsehen.

Einen Plan der festgelegten Sanierungsgebiete finden Sie hier.

Nur für Gebäude innerhalb dieses Bereichs kann eine Förderung über das Kommunale Förderprogramm erfolgen.

Alle Informationen zum Kommunalen Förderprogramm in einem Flyer zusammengefasst, finden Sie hier.

Die Gestaltungsfibel dient Eigentümerinnen und Eigentümern als Hilfestellung, wie sie ihr Objekt unter Bezuschussung kommunaler Fördermittel sanieren, restaurieren und gestalten können. Sie soll als praktisches Handbuch Aufschluss über den Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz geben. Das Dokument kann hier heruntergeladen werden.  

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