Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Jäckisch, Eva

Sachbearbeiterin

Bürgerbüro - Standesamt & Friedhofsverwaltung, Verkehrsbehörde

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Schmittlein, Corinna

Sachbearbeiterin

Bürgerbüro, Standesamt

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals