Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe

Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und des Landes sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Bauamt

Rathaus Küps

Am Rathaus 1
96328 Küps

  • +49 9264 68-0
  • +49 9264 68-10
  • rathaus@kueps.de
  • www.kueps.de
  • Montag 8:00 - 12:00
    Dienstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
    Mittwoch 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
    Freitag 8:00 - 12:00

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Ebertsch, Christian

Fachbereichsleiter

Wasser-/Abwasserversorgung & Gewässer

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Stadler, Michael

Sachbearbeiter

Technischer Mitarbeiter Bauamt

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals