Bußgeldbescheid bei Ordnungswidrigkeit; Einspruch

Bußgeldbescheide in Ordnungswidrigkeitenverfahren können mit dem Einspruch angefochten werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Proksch, Helmut

Sachbearbeiter

Bürgerbüro - Sicherheit & Ordnung, Meldewesen

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