Geburt; Anzeige

Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. 

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Jäckisch, Eva

Sachbearbeiterin

Bürgerbüro - Standesamt & Friedhofsverwaltung, Verkehrsbehörde

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Michel, Torsten

Geschäftsleitender Beamter

Geschäftsleiter, Standesamtsleiter, Fachbereichleiter Hauptamt

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Schmittlein, Corinna

Sachbearbeiterin

Bürgerbüro, Standesamt

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals