Melderegisterauskunft; Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Fristen
- Automatisierte Abrufe, Datenbestätigungen und automatisierte einfache Melderegisterauskünfte werden mindestens für 12 Monate protokolliert. Die Protokolle werden spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht. Daten über nicht-automatisierte einfache und erweiterte Melderegisterauskünfte werden nach einem Jahr gelöscht.
- Wenn Sie aus einer Meldebehörde wegziehen, ist diese nach Ablauf verschieden langer Fristen verpflichtet, einen Teil der gespeicherten Daten zu löschen, §§ 13, 14 BMG. Für diese kann nach Fristablauf eine Selbstauskunft nicht mehr erteilt werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlagen
Stand: 30.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Rathaus Küps
Am Rathaus 1
96328 Küps
- +49 9264 68-0
- +49 9264 68-10
- rathaus@kueps.de
- www.kueps.de
Montag 8:00 - 12:00
Dienstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Mittwoch 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Freitag 8:00 - 12:00
Proksch, Helmut
Sachbearbeiter
Bürgerbüro - Sicherheit & Ordnung, Meldewesen
- +49 9264 68-22
- +49 9264 68-20
- E-Mail senden
Schleicher, Katharina
Sachbearbeiterin
Bürgerbüro - Sicherheit & Ordnung, Meldewesen
- +49 9264 68-24
- +49 9264 68-20
- E-Mail senden
Schmittlein, Corinna
Sachbearbeiterin
Bürgerbüro, Standesamt
- +49 9264 68-23
- +49 9264 68-10
- E-Mail senden
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.