Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister

Eine Eheschließung im Ausland kann im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Schmittlein, Corinna

Sachbearbeiterin

Bürgerbüro, Standesamt

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