Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
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Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Rathaus Küps
Am Rathaus 1
96328 Küps
- +49 9264 68-0
- +49 9264 68-10
- rathaus@kueps.de
- www.kueps.de
Montag 8:00 - 12:00
Dienstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Mittwoch 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Freitag 8:00 - 12:00
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.