Grundsteuer; Zahlung an die Gemeinde

Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Flohr, Petra

Sachbearbeiterin

Marktkasse

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Hahn, Alexandra

Sachbearbeiterin

Marktkasse

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Horn, Susanne

Sachbearbeiterin

Steuern & Gebühren

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Pohl, Tamara

Sachbearbeiterin

Kassenverwalterin, Personalstelle

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