Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Platzhalter

Michel, Torsten

Geschäftsleitender Beamter

Geschäftsleiter, Standesamtsleiter, Fachbereichleiter Hauptamt

Platzhalter

Schmittlein, Corinna

Sachbearbeiterin

Bürgerbüro, Standesamt

Alle Leistungen