Wichtige Information zu Neuerungen im Passrecht

    Markt Küps

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    Seit dem 01.01.2024 keine Neuausstellung von Kinderreisepässen mehr möglich

    Viele Eltern waren es bisher gewohnt, Ausweisdokumente für ihr Kinder unter 12 Jahren sofort bei Antragstellung im Bürgerbüro ausgehändigt zu erhalten. Seit dem 01. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe jedoch nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder geändert werden und für die Erstellung regulärer Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) bei der Bundesdruckerei in Berlin ist eine gewisse Produktionszeit einzuplanen.

    Das Bürgerbüro des Marktes Küps weist daher darauf hin, dass bereits bei der Reiseplanung nach der Gültigkeit von Ausweisdokumenten geschaut werden sollte, sodass eine etwaige Neubeantragung ohne Zeitdruck erfolgen kann. Bei Familien, die regelmäßig im Sommer und Winter verreisen, sollten die Eltern daher nicht nur ihre eigenen Ausweisdokumente, sondern auch die ihrer Kinder rechtzeitig vor Reiseantritt auf ihre Gültigkeit hin prüfen und ggf. neu beantragen.

    Weiterhin fordern manche Reiseziel-Länder eine mindestens 6-monatige Restgültigkeit der Ausweisdokumente bei Einreise, darunter auch beliebte Urlaubsziele wie Ägypten oder Tunesien. Verbindliche Hinweise zu dem Thema „Welches Dokument benötige ich für die Einreise in mein Urlaubsland?“ können übrigens ganz einfach unter der Website des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de unter dem Punkt ‚Sicher Reisen‘ eingesehen werden.

    Bereits in den Vorjahren ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum im Dokument vermerkten Ablaufdatum.

    Für die Beantragung eines Ausweisdokumentes bei Kindern wird benötigt:

    • aktuelles biometrisches Passbild
    • Originale Geburtsurkunde des Kindes (nur bei erstmaliger Beantragung eines Ausweisdokumentes)
    • Zustimmung beider Sorgeberechtigten (schriftlich, falls ein Elternteil nicht persönlich anwesend)
    • Bisheriges Ausweisdokument des Kindes (falls vorhanden)

    Das Kind muss bei der Beantragung immer persönlich anwesend sein.

    Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig, es gelten die regulären Öffnungszeiten des Rathauses.

    Für Rückfragen steht das Team des Küpser Bürgerbüros unter Tel. 09264 68-0 gerne zur Verfügung.

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